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Dienstag, 07.10.2008

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Datenschutz 

Datenschutz

Die Persönlichkeitsrechte unserer Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu respektieren und zu schützen ist für uns ein wesentlicher Grundsatzgedanke - auch in unserem Internetangebot.

Grundsätze Verfahrensverzeichnis Einwilligungserklärung Merkblatt zur DV Erläuterungen
 

Grundsätze

Zweck des Bundesdatenschutzgesetzes ist es, den einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird. Ein wichtiges Anliegen für uns ist es daher, -Ihre Persönlichkeitsrechte im Umgang mit Ihren Daten zu wahren. Unser Internet-Auftritt berücksichtigt dieses, z. B.:

  • Wenn wir Ihre Daten erheben, verarbeiten oder nutzen wollen, erhalten Sie einen Hinweis.
  • Sie haben auch hier ein Auskunftsrecht über Ihre gespeicherten Daten.
  • Alle unsere Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
  • Unsere Sicherheitsvorkehrungen entsprechen dem aktuellen Stand der Technik.
  • Ihr Besuch auf unserer Web-Site wird nur als anonymer Abruf für Statistikzwecke gespeichert und beinhaltet keine personenbezogenen Daten.

Für Fragen zum Datenschutz steht Ihnen unser betrieblicher Datenschutzbeauftragter per  E-Mail  zur Verfügung.

Verschlüsselung

Bei jedem Dialog über unsere Webseiten, der personenbezogene Daten enthalten kann, setzen wir eine automatische kryptografische Verschlüsselung ein, wobei die Schlüssellänge 128 Bit beträgt.

Einsatz von Cookies

Wir speichern aus technischen Gründen auf Ihrer Festplatte. Die gespeicherten Cookies enthalten lediglich eine eindeutige Nummer, die außerhalb unserer Web-Site keine Bedeutung hat. Aus technischen Gründen ist ein Aufruf unserer Website nur mit Cookies möglich.

  • Was sind Cookies?

Cookies sind kleine Informationseinheiten, die der Web-Server beim (Erst-)Zugriff auf eine Internetseite an den lokalen Browser sendet und abspeichert. Der Betreiber der Webseite sammelt in diesen Dateien für ihn relevante Daten. Diese Kurzinformationen können den User auf den Folgeseiten oder beim nächsten Besuch identifizieren. Dadurch kann der Besucher einer Internetseite automatisch wiedererkannt werden. Die "Lebensdauer" eines Cookies ist unterschiedlich lang. Manche sind nur so lange aktiv, wie der Browser geöffnet ist. Cookies mit längerer Lebensdauer werden beim Beenden des Browsers als Datei gespeichert und nach Erreichen eines Verfallsdatums automatisch vom Browser gelöscht.

  • Warum Cookies?

Cookies unterstützen Dialoge, indem sie z. B. das Ausfüllen mehrseitiger Formulare, wie z. B. Unfallberichte und Online-Verträge ermöglichen. Sie übertragen die eingegebenen Daten von einer Formularseite an die nächste. Die Formularinformationen werden durch Cookies auf dem Rechner des Internetusers zwischengespeichert und auf der letzten Seite des Dialogs wieder hinzugefügt. Nach diesem Prinzip funktioniert auch das Einkaufen im Netz: Der Käufer wählt zunächst über mehrere Seiten hinweg die gewünschten Produkte aus. Der Server speichert die Auswahl beim Einkäufer, der auf der Bestellseite alle Informationen vorliegen hat. Dies erspart Mehrfacheingaben.

Der Einsatz von Cookies erlaubt auch die Personalisierung von Webangeboten. Der Internetuser erhält automatisch die Informationen, die für ihn interessant sind, wenn beim ersten Besuch, die dafür notwendigen Daten bereits per Cookie gespeichert wurden. Dies kann bei einer Bestellung geschehen sein. So wird er beim wiederholten Betreten der Website gleich identifiziert und erhält ein entsprechendes Angebot ohne sich erneut anzumelden. Auf diesem Wege erfahren Anbieter mehr über die Nutzung ihrer Webseiten und die Profile der User.

  • Browsereinstellungen

So werden Cookies im Browser aktiviert:

  • Microsoft Internet Explorer: Menüpunkt Extras / Internetoptionen / Sicherheit / Internet / Stufe anpassen / Cookies aktivieren. Änderung bestätigen.
  • Netscape Navigator: Menüpunkt Bearbeiten / Einstellungen / Erweitert / Cookies aktivieren. Änderung bestätigen.
 

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Verfahrensverzeichnis

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schreibt in §4g Abs. 2 vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz jedermann in geeigneter Weise die folgenden Angaben entsprechend §4e verfügbar zu machen hat:

Unternehmensdaten & Vorstände

Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung

Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung ist der Vertrieb von Versicherungen.

Beschreibung der betroffenen Personengruppen, Daten und Datenkategorien

Erhoben werden Daten zu Kunden, Interessenten, Mitarbeitern sowie Vertretungen und Dienstleistern.

Soweit im Rahmen des Vertragsabschluss und der Vertragserfüllung notwendig, geben wir die Daten an Rückversicherer, Vertretungen, andere Versicherer oder Verbände (Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft, Verband privater Krankenversicherer, Verband der öffentlichen Versicherer), öffentlichen Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften und Serviceunternehmen weiter. Nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen werden die entsprechenden Daten gelöscht.

Eine Übermittlung der Daten an Drittstaaten wird nicht geplant.

 

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Einwilligungserklärung

Einwilligungserklärung nach dem Bundesdatenschutzgesetz

Ich willige ein, dass der Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und/oder an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages sowie für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten (Versicherungs-) Verträgen und bei künftigen Anträgen.


Ich willige ferner ein, dass die VGH Versicherungen (Landschaftliche Brandkasse Hannover, Provinzial Lebensversicherung Hannover, Provinzial Krankenversicherung Hannover AG) sowie die HanseMerkur Reiseversicherung AG meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an die für mich zuständige Vertretung weitergeben, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten dient. Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen- und Rückversicherer übermittelt werden; an Vertretungen dürfen sie nur weitergegeben werden, soweit es zur Vertragsgestaltung erforderlich ist.


Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar willige ich weiter ein, dass die Vertretung meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten darüber hinaus für die Beratung und Betreuung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen nutzen darf/dürfen.


Diese Einwilligung gilt nur, wenn ich bei Antragstellung vom Inhalt des Merkblattes zur Datenverarbeitung Kenntnis nehmen konnte, das mir bei Vertragsabschluss, auf Wunsch auch sofort, überlassen wird.

 

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Merkblatt zur Datenverarbeitung

Vorbemerkung

Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur noch mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt, schnell und wirtschaftlich abwickeln; auch bietet die EDV einen besseren Schutz der Versichertengemeinschaft vor mißbräuchlichen Handlungen als die bisherigen manuellen Verfahren. Die Verarbeitung der uns bekanntgegebenen Daten zu Ihrer Person wird durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Danach ist die Datenverarbeitung und -nutzung zulässig, wenn das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift sie erlaubt oder wenn der Betroffene eingewilligt hat. Das BDSG erlaubt die Datenverarbeitung und -nutzung stets, wenn dies im Rahmen der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses geschieht oder soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der speichernden Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, daß das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluß der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt.

Einwilligungserklärung

Unabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmenden Interessenabwägung und im Hinblick auf eine sichere Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist in Ihren Versicherungsantrag eine Einwilligungserklärung nach dem BDSG aufgenommen worden. Diese gilt über die Beendigung des Versicherungsvertrages hinaus, endet jedoch – außer in der Lebens- und Unfallversicherung – schon mit Ablehnung des Antrags oder durch Ihren jederzeit möglichen Widerruf, der allerdings den Grundsätzen von Treu und Glauben unterliegt. Wird die Einwilligungserklärung bei Antragstellung ganz oder teilweise gestrichen, kommt es u. U. nicht zu einem Vertragsabschluß. Trotz Widerruf oder ganz bzw. teilweise gestrichener Einwilligungserklärung kann eine Datenverarbeitung und -nutzung in dem begrenzten gesetzlich zulässigen Rahmen, wie in der Vorbemerkung beschrieben, erfolgen.

Schweigepflichtentbindungserklärung

Daneben setzt auch die Übermittlung von Daten, die, wie z. B. beim Arzt, einem Berufsgeheimnis unterliegen, eine spezielle Erlaubnis des Betroffenen (Schweigepflichtentbindung) voraus. In der Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung (Personenversicherung) ist daher im Antrag auch eine Schweigepflichtentbindungsklausel enthalten.

Im folgenden wollen wir Ihnen einige wesentliche Beispiele für die Datenverarbeitung und Datennutzung nennen.


1. Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer

Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im Antrag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag versicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Partnernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdauer, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertragsdaten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Berufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerkstatt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leistungsdaten).


2. Datenübermittlung an Rückversicherer

Im Interesse seiner Versicherungsnehmer wird ein Versicherer stets auf einen Ausgleich der von ihm übernommenen Risiken achten. Deshalb geben wir in vielen Fällen einen Teil der Risiken an Rückversicherer im In- und Ausland ab. Diese Rückversicherer benötigen ebenfalls entsprechende versicherungstechnische Angaben von uns, wie Versicherungsnummer, Beitrag, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos und Risikozuschlags sowie im Einzelfall auch Ihre Personalien. Soweit Rückversicherer bei der Risiko- und Schadenbeurteilung mitwirken, werden ihnen auch die dafür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt.

In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherer weiterer Rückversicherer, denen sie ebenfalls entsprechende Daten übergeben.


3. Datenübermittlung an andere Versicherer

Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Versicherte bei Antragstellung, jeder Vertragsänderung und im Schadenfall dem Versicherer alle für die Einschätzung des Wagnisses und die Schadenabwicklung wichtigen Umstände anzugeben. Hierzu gehören z. B. frühere Krankheiten und Versicherungsfälle oder Mitteilungen über gleichartige andere Versicherungen (beantragte, bestehende, abgelehnte oder gekündigte). Um Versicherungsmißbrauch zu verhindern, eventuelle Widersprüche in den Angaben des Versicherten aufzuklären oder um Lücken bei den Feststellungen zum entstandenen Schaden zu schließen, kann es erforderlich sein, andere Versicherer um Auskunft zu bitten oder entsprechende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen.

Auch sonst bedarf es in bestimmten Fällen (Doppelversicherungen, gesetzlicher Forderungsübergang sowie bei Teilungsabkommen) eines Austausches von personenbezogenen Daten unter den Versicherern. Dabei werden Daten des Betroffenen weitergegeben, wie Name und Anschrift, Kfz-Kennzeichen, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos, oder Angaben zum Schaden, wie Schadenhöhe und Schadentag.


4. Zentrale Hinweissysteme

Bei Prüfung eines Antrages oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmißbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) und beim Verband der privaten Krankenversicherung e. V. (PKV) zentrale Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Beispiele:

  • Haftpflichtversicherer

Registrierung von auffälligen Schadenfällen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmißbrauchs besteht.
Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung.

  • Kfz-Versicherer

Registrierung von auffälligen Schadenfällen, Kfz-Diebstählen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmißbrauchs besteht.
Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung

  • Lebensversicherer

Aufnahme von Sonderrisiken, z. B. Ablehnung des Risikos bzw. Annahme mit Beitragszuschlag

  • aus versicherungsmedizinischen Gründen,
  • aufgrund der Auskünfte anderer Versicherer,
  • wegen verweigerter Nachuntersuchung.
  • Aufhebung des Vertrages durch Rücktritt oder Anfechtung seitens des Versicherers; Ablehnung des Vertrages seitens des Versicherungsnehmers wegen geforderter Beitragszuschläge.

Zweck: Risikoprüfung.

  • Rechtsschutzversicherer
  • Vorzeitige Kündigungen und Kündigungen zum normalen Vertragsablauf durch den Versicherer nach mindestens zwei Versicherungsfällen innerhalb von 12 Monaten.
  • Kündigungen zum normalen Vertragsablauf durch den Versicherer nach mindestens 3 Versicherungsfällen innerhalb von 36 Monaten.
  • Vorzeitige Kündigungen und Kündigungen zum normalen Vertragsablauf bei konkret begründetem Verdacht einer betrügerischen Inanspruchnahme der Versicherung.

Zweck: Überprüfung der Angaben zu Vorversicherungen bei der Antragstellung.

  • Sachversicherer
  • Aufnahme von Schäden und Personen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn aufgrund des Verdachts des Versicherungsmißbrauchs der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schadensummen erreicht sind.

Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung, Verhinderung weiteren Mißbrauchs.

  • Transportversicherer
  • Aufnahme von auffälligen (Verdacht des Versicherungsmißbrauchs) Schadenfällen, insbesondere in der Reisegepäckversicherung.

Zweck: Schadenaufklärung und Verhinderung von Versicherungsmißbrauch.

  • Unfallversicherer
  • Meldung bei erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht,
  • Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalls oder von Unfallfolgen,
  • außerordentlicher Kündigung durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder Klageerhebung auf Leistung.

Zweck: Risikoprüfung und Aufdeckung von Versicherungsmißbrauch.


5. Datenverarbeitung in und außerhalb der Unternehmensgruppe

Einzelne Versicherungsbranchen (z. B. Lebens-, Kranken-, Sachversicherung) und andere Finanzdienstleistungen, z. B. Kredite, Bausparen, Kapitalanlagen, Immobilien, werden durch rechtlich selbständige Unternehmen betrieben. Um den Kunden einen umfassenden Versicherungsschutz anbieten zu können, arbeiten die Unternehmen häufig in Unternehmensgruppen zusammen.

Zur Kostenersparnis werden dabei einzelne Bereiche zentralisiert, wie das Inkasso oder die Datenverarbeitung. So wird z. B. Ihre Adresse nur einmal gespeichert, auch wenn Sie Verträge mit verschiedenen Unternehmen der Gruppe abschließen; und auch Ihre Versicherungsnummer, die Art der Verträge, ggf. Ihr Geburtsdatum, Kontonummer und Bankleitzahl, d. h. Ihre allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, werden in einer zentralen Datensammlung geführt.

Dabei sind die sog. Partnerdaten (z. B. Name, Adresse, Kundennummer, Kontonummer, Bankleitzahl, bestehende Verträge) von allen Unternehmen der Gruppe abfragbar. Auf diese Weise kann eingehende Post immer richtig zugeordnet und bei telefonischen Anfragen sofort der zuständige Partner genannt werden. Auch Geldeingänge können so in Zweifelsfällen ohne Rückfragen korrekt verbucht werden.

Die übrigen allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten sind dagegen nur von den Versicherungsunternehmen der Gruppe abfragbar.

Obwohl alle diese Daten nur zur Beratung und Betreuung des jeweiligen Kunden durch die einzelnen Unternehmen verwendet werden, spricht das Gesetz auch hier von „Datenübermittlung“, bei der die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten sind. Branchenspezifische Daten – wie z. B. Gesundheits- oder Bonitätsdaten – bleiben dagegen unter ausschließlicher Verfügung der jeweiligen Unternehmen.

Unserer Unternehmensgruppe gehören zur Zeit folgende Unternehmen an:

  • Landschaftliche Brandkasse Hannover
  • Provinzial Lebensversicherung Hannover
  • Provinzial Krankenversicherung Hannover AG

Daneben arbeiten unsere Versicherungsunternehmen und Vertretungen zur umfassenden Beratung und Betreuung ihrer Kunden in weiteren Finanzdienstleistungen (z. B. Kredite, Bausparverträge, Kapitalanlagen, Immobilien) auch mit Kreditinstituten, Bausparkassen, Kapitalanlage- und Immobiliengesellschaften außerhalb der Gruppe zusammen.

Zur Zeit kooperieren wir mit:

  • Sparkassen in Niedersachsen
  • LBS Norddeutsche Landesbausparkasse Hannover
  • Norddeutsche Landesbank
  • Niedersächsischer Sparkassen- und Giroverband

Die Zusammenarbeit besteht dabei in der gegenseitigen Vermittlung der jeweiligen Produkte und der weiteren Betreuung der so gewonnenen Kunden. So vermitteln z. B. die genannten Kreditinstitute im Rahmen einer Kundenberatung/-betreuung Versicherungen als Ergänzung zu den eigenen Finanzdienstleistungsprodukten.


6. Betreuung durch Versicherungsvermittler

In Ihren Versicherungsangelegenheiten sowie im Rahmen des sonstigen Dienstleistungsangebots unserer Unternehmensgruppe bzw. unserer Kooperationspartner werden Sie durch einen unserer Vermittler betreut, der Sie mit Ihrer Einwilligung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen berät. Vermittler in diesem Sinn sind neben Einzelpersonen auch Vermittlungsgesellschaften sowie im Rahmen der Zusammenarbeit bei Finanzdienstleistungen auch Kreditinstitute, Bausparkassen, Kapitalanlage- und Immobiliengesellschaften u.a.

Um seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können, erhält der Vermittler zu diesen Zwecken von uns die für die Betreuung und Beratung notwendigen Angaben aus Ihren Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, z. B. Versicherungsnummer, Beiträge, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos, Zahl der Versicherungsfälle und Höhe von Versicherungsleistungen sowie von unseren Partnerunternehmen Angaben über andere finanzielle Dienstleistungen, z. B. Abschluß und Stand Ihres Bausparvertrages. Ausschließlich zum Zweck von Vertragsanpassungen in der Personenversicherung können an den zuständigen Vermittler auch Gesundheitsdaten übermittelt werden.

Unsere Vermittler verarbeiten und nutzen selbst diese personenbezogenen Daten im Rahmen der genannten Beratung und Betreuung des Kunden. Auch werden Sie von uns über Änderungen der kundenrelevanten Daten informiert.

Jeder Vermittler ist gesetzlich und vertraglich verpflichtet, die Bestimmungen des BDSG und seine besonderen Verschwiegenheitspflichten (z.B. Berufsgeheimnis und Datengeheimnis) zu beachten.

Der für Ihre Betreuung zuständige Vermittler wird Ihnen mitgeteilt. Endet seine Tätigkeit für unser Unternehmen (z. B. durch Kündigung des Vermittlervertrages oder bei Pensionierung), regelt das Unternehmen Ihre Betreuung neu; Sie werden hierüber informiert.


7. Weitere Auskünfte und Erläuterungen über Ihre Rechte

Sie haben als Betroffener nach dem Bundesdatenschutzgesetz neben dem eingangs erwähnten Widerrufsrecht ein Recht auf Auskunft sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer in einer Datei gespeicherten Daten.

Wegen eventueller weiterer Auskünfte und Erläuterungen wenden Sie sich bitte an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten Ihres Versicherers. Richten Sie auch ein etwaiges Verlangen auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung wegen der beim Rückversicherer gespeicherten Daten stets an Ihren Versicherer.

 

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Begriffserläuterungen zur Einwilligungserklärung


Erläuterungen - Teil 1

  • erforderlichen Umfang
    Es werden nur die Daten weitergegeben, die für den Empfänger zur Erfüllung des konkreten Zwecks erforderlich sind.
  • Antragsunterlagen

    Das ist der Antrag nebst eventueller Anlagen (wie z. B. Ärztliche Gutachten).
  • Vertragsdurchführung
    Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen
  • Rückversicherer
    Im Interesse seiner Versicherungsnehmer wird ein Versicherer stets auf einen Ausgleich der von ihm übernommenen Risiken achten. Deshalb geben wir in vielen Fällen einen Teil der Risiken an Rückversicherer im In- und Ausland ab. Diese Rückversicherer benötigen ebenfalls entsprechende versicherungstechnische Angaben von uns, wie Versicherungsnummer, Beitrag, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos und Risikozuschlags sowie im Einzelfall auch Ihre Personalien. Soweit Rückversicherer bei der Risiko- und Schadenbeurteilung mitwirken, werden ihnen auch die dafür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherer weiterer Rückversicherer, denen sie ebenfalls entsprechende Daten übergeben.
  • andere Versicherer
    Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Versicherte bei Antragstellung, jeder Vertragsänderung und im Schadenfall dem Versicherer alle für die Einschätzung des Wagnisses und die Schadenabwicklung wichtigen Umstände anzugeben. Hierzu gehören z. B. frühere Krankheiten und Versicherungsfälle oder Mitteilungen über gleichartige andere Versicherungen (beantragte, bestehende, abgelehnte oder gekündigte). Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern, eventuelle Widersprüche in den Angaben des Versicherten aufzuklären oder um Lücken bei den Feststellungen zum entstandenen Schaden zu schließen, kann es erforderlich sein, andere Versicherer um Auskunft zu bitten oder entsprechende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen. Auch sonst bedarf es in bestimmten Fällen (Doppelversicherungen, gesetzlicher Forderungsübergang sowie bei Teilungsabkommen) eines Austausches von personenbezogenen Daten unter den Versicherern. Dabei werden Daten des Betroffenen weitergegeben, wie Name und Anschrift, Kfz-Kennzeichen, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos oder Angaben zum Schaden, wie Schadenhöhe und Schadentag.

Erläuterungen Teil 2

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sowie den Verband öffentlicher Versicherer

Bei Prüfung eines Antrages oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen an andere Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) und beim Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) zentrale Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Beispiele:

  • Kfz-Versicherung:

Registrierung von auffälligen Schadenfällen, Kfz-Diebstählen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht.
Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung

  • Lebensversicherung:

Aufnahme von Sonderrisiken, z. B. Ablehnung des Risikos bzw. Annahme mit Beitragszuschlag

  • aus versicherungsmedizinischen Gründen,
  • aufgrund der Auskünfte anderer Versicherer,
  • wegen verweigerter Nachuntersuchung.

Aufhebung des Vertrages durch Rücktritt oder Anfechtung seitens des Versicherers; Ablehnung des Vertrages seitens des Versicherungsnehmers wegen geforderter Beitragszuschläge
Zweck: Risikoprüfung

  • Rechtsschutzversicherung:
  • vorzeitige Kündigungen und Kündigungen zum normalen Vertragsablauf durch den Versicherer nach mindestens zwei Versicherungsfällen innerhalb von 12 Monaten
  • Kündigungen zum normalen Vertragsablauf durch den Versicherer nach mindestens drei Versicherungsfällen innerhalb von 36 Monaten
  • vorzeitige Kündigungen und Kündigungen zum normalen Vertragsablauf bei konkret begründetem Verdacht einer betrügerischen Inanspruchnahme der Versicherung

Zweck: Überprüfung der Angaben zu Vorversicherungen bei der Antragstellung

  • Sachversicherung:

Aufnahme von Schäden und Personen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn aufgrund des Verdachts des Versicherungsmissbrauchs der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schadensummen erreicht sind.
Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung, Verhinderung weiteren Missbrauchs

  • Transportversicherung:
  • Aufnahme von auffälligen (Verdacht des Versicherungsmissbrauchs) Schadenfällen, insbesondere in der Reisegepäckversicherung.

Zweck: Schadenaufklärung und Verhinderung von Versicherungsmissbrauch

  • Unfallversicherung:

Meldung bei erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht

  • Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalls oder von Unfallfolgen
  • außerordentliche Kündigung durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder Klageerhebung auf Leistung

Zweck: Risikoprüfung und Aufdeckung von Versicherungsmissbrauch

  • Allgemeine Haftpflichtversicherung:

Registrierung von auffälligen Schadenfällen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht
Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung

Erläuterungen Teil 3

  • unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages
    Die Einwilligung gilt über die Beendigung des Versicherungsvertrages hinaus, endet jedoch – außer in der Lebens- und Unfallversicherung – schon mit Ablehnung des Antrages oder durch Ihren jederzeit möglichen Widerruf.
  • anderweitig beantragten (Versicherungs-)Verträgen
    In diesen Fällen kann es sein, dass Anfragen anderer Versicherer beantwortet werden müssen.
  • künftigen Anträgen
    Auch hier kann es sein, dass Anfragen anderer Versicherer beantwortet werden müssen.
  • allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten
    Das sind Ihre Angaben im Antrag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag versicherungstechnische Daten, wie Kundennummer (Partnernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdauer, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. einer Vertretung, eines Sachverständigen oder eines Arztes, geführt (Vertragsdaten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Berufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerkstatt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leistungsdaten).
  • Vertretungen
    In Ihren Versicherungsangelegenheiten [sowie im Rahmen des sonstigen Dienstleistungsangebots unserer Unternehmensgruppe bzw. unseres Kooperationspartners] werden Sie durch eine unserer Vertretungen betreut [die Sie mit Ihrer Einwilligung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen berät]. Vertretungen in diesem Sinn sind neben Einzelpersonen auch Vermittlungsgesellschaften [sowie im Rahmen der Zusammenarbeit bei Finanzdienstleistungen auch Kreditinstitute, Bausparkassen, Kapitalanlage- und Immobiliengesellschaften u.a.]. Um seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können, erhält die Vertretung zu diesen Zwecken von uns die für die Betreuung und Beratung notwendigen Angaben aus Ihren Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, z. B. Versicherungsnummer, Beiträge, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos, Zahl der Versicherungsfälle und Höhe von Versicherungsleistungen [sowie von unseren Partnerunternehmen Angaben über andere finanzielle Dienstleistungen, z. B. Abschluss und Stand Ihres Bausparvertrages]. Ausschließlich zum Zweck von Vertragsanpassungen in der Personenversicherung können an die zuständige Vertretung auch Gesundheitsdaten übermittelt werden. Unsere Vertretungen verarbeiten und nutzen selbst diese personenbezogenen Daten im Rahmen der genannten Beratung und Betreuung des Kunden. Auch werden Sie von uns über Änderungen der kundenrelevanten Daten informiert. Jede Vertretung ist gesetzlich und vertraglich verpflichtet, die Bestimmungen des BDSG und seine besonderen Verschwiegenheitspflichten (z. B. Berufsgeheimnis und Datengeheimnis) zu beachten. Die für Ihre Betreuung zuständige Vertretung wird Ihnen mitgeteilt. Endet ihre Tätigkeit für unser Unternehmen (z. B. durch Kündigung des Vertretungsvertrages oder bei Pensionierung), regelt das Unternehmen Ihre Betreuung neu; Sie werden hierüber informiert.

Erläuterungen - Teil 4

  • Personen – und Rückversicherer
    Das sind Kranken-, Lebens- und Unfallversicherer.
  • Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten
    Gemeint sind hier vor allem Vertragsänderungen wie Beitragsänderung, Änderungen des Versicherungsanfangs etc.
  • Finanzdienstleistungen
    Unsere Versicherungsunternehmen und Vertretungen arbeiten zur umfassenden Beratung und Betreuung ihrer Kunden in weiteren Finanzdienstleistungen (z. B. Kredite, Bausparverträge, Kapitalanlagen, Immobilien) auch mit Kreditinstituten, Bausparkassen, Kapitalanlage- und Immobiliengesellschaften außerhalb der Gruppe zusammen. Die Zusammenarbeit besteht dabei in der gegenseitigen Vermittlung der jeweiligen Produkte und der weiteren Betreuung der so gewonnenen Kunden. So vermitteln z. B. die genannten Kreditinstitute im Rahmen einer Kundenberatung/-betreuung Versicherungen als Ergänzung zu den eigenen Finanzdienstleistungsprodukten. Für die Datenverarbeitung der vermittelnden Stelle gelten die Ausführungen unter Punkt "Vertretungen".
 

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