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Mittwoch, 07.01.2009

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Kern des Ganzen: Sicherung der Liquidität

Durch die Erbschaftssteuer, Pflichtteilsforderungen oder eine Unternehmensübergabe fallen häufig Kosten an, die ohne vorherige Absicherung eine hohe finanzielle Belastung bedeuten können.

 
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Gerade für den Fall der Vererbung eines Unternehmens ist Vorsorge von Bedeutung, insbesondere wenn das Gesamtvermögen auf mehrere Personen (Kinder) aufgeteilt werden muss. Siehe dazu:  Erbengemeinschaft.

Die Zahlung von Abfindungen an weichende Erben kann ebenfalls durch eine entsprechende Gestaltung des Vertrages sichergestellt werden, so dass ohne Substanzverlust das Unternehmen fortgeführt weden kann.

Damit die fällige Versicherungsleistung aus dem Lebensversicherungsvertrag erbschaftssteuerfrei bleibt, müssen Sie auf Folgendes achten:

  • Der zukünftige Erbe ist Versicherungsnehmer, Beitragszahler und bezugsberechtigte Person.

  • Sie als zukünftiger Erblasser sind versicherte Person.

  • Die Versicherungssumme ist in der Höhe der voraussichtlich zu zahlenden Erbschaftssteuer / finanziellen Belastung zu wählen.

Die Lebens- oder Rentenversicherung eignet sich ebenfalls zur steuerbegünstigten Vermögensübertragung und zur Versorgung, falls das Einkommen des Ernährers ausfällt.

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