| Vereinbarung von Zielen | ||
Vereinbarung von Zielen und Aufgaben
Die Zufriedenheit der Mitarbeiter in der VGH ist besonders von der Begeisterung für die jeweilige Aufgabe abhängig. Dies wird im täglichen Handeln durch Zielorientierung, Gestaltungsmöglichkeiten und Entscheidungsfreiheiten erreicht.
Daher ist es gemeinsame Aufgabe von Führungskräften und Mitarbeitern, Ziele inhaltlich zu vereinbaren. Die festgelegten Ziele sind eindeutig, erreichbar und orientieren sich an den Unternehmenszielen.
Zur Zielerreichung hat jeder Mitarbeiter Anspruch auf die begleitende Unterstützung durch die Führungskraft. Dies dient dem rechtzeitigen Erkennen von Fehlern, Versäumnissen und unrealistischen Zielsetzungen, um durch geeignete Maßnahmen entgegenwirken zu können.
