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Freitag, 21.11.2008

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Einbruchdiebstahl 

Einbruchdiebstahlschaden

Die Beschädigungen sollten zumindest provisorisch repariert werden. Hierdurch sollen Folgeeinbrüche vermieden werden. Der Polizei ist gemäß der gesetzlichen Verpflichtungen eine Stehlgutliste zu erstellen und vorzulegen, diese Stehlgutliste ist ebenfalls der VGH einzureichen.

 

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