Private Vorsorge muss sein. Am besten noch in diesem Jahr.
In Zukunft müssen immer weniger Arbeitnehmer für immer mehr Rentner aufkommen. Die Folge wären ständig steigende Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bei gleichzeitig sinkenden Leistungen. Um diesen Trend zu durchbrechen, setzt die Riester-Förderung erstmals auf private Altersvorsorge.
Einerseits werden die Rentenansprüche gesenkt, aber andererseits private Vorsorgemaßnahmen gezielt gefördert. Mit geschenktem Geld vom Staat, das Sie sich nicht entgehen lassen sollten.
Wer erhält die staatliche Förderung?
- Alle rentenversicherungspflichtigen Selbstständigen und Arbeitnehmer
- Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Eltern während anzurechnender Kindererziehungsjahre
- Pflichtversicherte in der landwirtschaftlichen Alterskasse und deren Ehegatten sowie mitarbeitende Familienangehörige
Nicht gefördert werden
- nicht pflichtversicherte Selbstständige, es sei denn, der Ehegatte erhält die Förderung.
Und so rechnet sich die Förderung.
Jeder Vertrag wird durch staatliche Zulagen gefördert, die direkt in den Altersvorsorgevertrag eingezahlt werden und Ihren Eigenaufwand sofort vermindern. Die Höhe der Zulagen ist abhängig vom Familienstand, der Anzahl der Kinder und dem gezahlten Eigenbeitrag.
Wer 2007 mindestens 3 % des rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr,
maximal aber 1.575 Euro (inkl. Zulage) einzahlt, erhält vom Staat 114 Euro Grundzulage plus 138
Euro pro Kind. Zusätzlich kann beides als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.
Die geförderten Beträge steigen bis 2008. Wer dann mindestens 4 % des Bruttoeinkommens aus
dem Vorjahr, maximal aber 2.100 Euro (inkl. Zulage) aufwendet, bekommt 154 Euro Grundzulage plus
185 Euro pro Kind.
Damit ist die PrämienRente (Riester-Rente) ein unverzichtbarer Rentenbaustein, der in keiner Vorsorgeplanung fehlen darf.
Rechenbeispiel für 2007:
Ein alleinstehender Arbeitnehmer mit einem Bruttojahreseinkommen von 60.000 Euro zahlt den
Höchstbetrag von 1.575 Euro ein. Abzüglich des staatlichen Zuschusses liegt sein Eigenbeitrag bei
1.461 Euro. Davon bekommt er im Spitzensteuersatz rund 600 Euro vom Finanzamt erstattet –
bleibt unterm Strich ein Nettobeitrag von nur 575 Euro.
Vereinfachte Förderung.
Seit 2005 besteht für Sie die gesetzliche Möglichkeit, uns eine Dauervollmacht für den
Zulagenantrag einzuräumen. Damit entfällt für Sie der jährlich wiederkehrende Zulagenantrag.
